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ZebrioSchulwege sichtbar machen

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die teilnehmenden Schulen sind bemüht, Zebrio im Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für zebrio.de: den Fragebogen für Eltern, die Einrichtung und die Auswertung für Schulen. Die Informationsseiten erfüllen dieselben Anforderungen.

Stand: 4. Oktober 2026

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der unten genannten Einschränkungen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG und der BITV 2.0 vereinbar. Maßstab ist die europäische Norm EN 301 549 in der Version 3.2.1, also die WCAG 2.1, Stufe AA. Geprüft wird Zebrio bereits nach WCAG 2.2, Stufe AA, die in der neuen Fassung 4.1.1 der Norm enthalten ist.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Die Karte selbst ist mit Screenreadern nicht nutzbar. Gleichwertige Alternativen: Den Schulweg geben Sie als Liste von Straßen ein, Gefahrenstellen und gute Stellen wählen Sie aus einer Liste von Orten auf dem Weg. In der Auswertung stehen die Ergebnisse der Karte auch als Listen mit Zahlen, im Bericht als Tabellen.
  • Eine Erklärung in Deutscher Gebärdensprache gibt es noch nicht.
  • Die Erklärung in Leichter Sprache wurde noch nicht von einer Prüfgruppe geprüft.
  • Der Bericht für die Gemeinde ist eine barrierefreie HTML-Datei und kein barrierefreies PDF.
  • Die Elternbriefe und das Schlüsselblatt sind PDF-Dateien ohne Strukturauszeichnung (kein getaggtes PDF). Mit Screenreadern lassen sie sich nur eingeschränkt lesen. Brauchen Sie den Inhalt in anderer Form, wenden Sie sich an die Schule oder den Betreiber.

Erstellung dieser Erklärung

Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung: automatische Prüfungen mit axe-core nach WCAG 2.2 bei jeder Änderung, auf dem Handy und am Computer, Prüfung der Farbkontraste sowie Tests mit der Tastatur, mit vergrößertem Text und mit größeren Zeilen- und Zeichenabständen.

Barrieren melden

Ist Ihnen eine Barriere aufgefallen? Oder brauchen Sie Informationen in einer anderen Form? Schreiben Sie an die Schule, die Adresse steht im Elternbrief und in den Datenschutzhinweisen des Fragebogens. Sie können sich auch an den Betreiber der Website wenden.

E-Mail an den Betreiber
kontakt@zebrio.de

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie auf Ihre Rückmeldung keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle beim Landeszentrum Barrierefreiheit Baden-Württemberg wenden. Das Verfahren ist kostenlos. Sie brauchen dafür keinen Rechtsbeistand.

Stelle
Landeszentrum Barrierefreiheit, Schlichtungsstelle
Anschrift
Else-Josenhans-Straße 6, 70173 Stuttgart
Telefon
0711 123 39375